Bewertung
Ein Verkehrswertgutachten dient der genauen Ermittlung des Verkehrs- oder Marktwertes einer Immobilie.
Der Verkehrswert Im § 194 BauGB ist der Verkehrswert wie folgt definiert:Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Mit unseren Bewertungsleistungen haben Sie Rechtssicherheit für weitere Entscheidungen. Wie vorangestellt erläutert werden Bewertungsleistungen für sehr viele Bereiche des „Immobilienlebens“ benötigt. Sprechen Sie uns einfach an, um den wirtschaftlichsten Weg dabei zu beschreiten.
Häufige Anlässe für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind:
- Kaufabsicht
- Verkaufsabsicht
- Zwangsversteigerung von Immobilien
- Insolvenz
- Vererbung oder Schenkung einer Immobilie
- Als Grundlage für steuerliche Zwecke (Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer)
- Feststellung des Verkehrswertes für Bilanzierungszwecke
- Vermögensauseinandersetzungen
- Eheschließung / Ehescheidung
- An- / Verkauf und Übertragung von Immobilien als Betriebs- oder Geschäftsvermögen
- Auflösung einer Gesellschaft
- Ermittlung des Versicherungs- oder Wiederherstellungswertes
- Einordnung von Rechten und Lasten (Wegerechte, Nießbrauch etc.)
Für eine detaillierte Übersicht unserer Bewertungsleistungen, folgen Sie diesem Link: